Golfregeln #9
„Ungewöhnlich beschaffener Boden; zeitweiliges Wasser“

Moin meine lieben ich bin es wieder euer „Regelpapst Sila“s und ich freue mich, dass ihr wieder dabei seid, bei „Golfregeln endlich Verständlich“.

Ich möchte mit euch über das zeitweilige Wasser, beziehungsweise über ungewöhnlich beschaffenen Boden sprechen. Klären, was das überhaupt ist und worauf wir achten müssen.

Ungewöhnlich beschaffener Boden

Als ungewöhnlich beschaffenen Boden zählt zum Beispiel zeitweiliges Wasser, was eine Pfütze wäre aber auch Auswurf-Löcher oder Gänge eines Erdgänge grabenden Tieres, Vogels oder Reptils. Ebenso ist es auch Boden in Ausbesserung.

Zum Beispiel aber auch Halden, welche die Greenkeeper nutzen um dort Schnittgut vom Rasenmähen bzw. Blätter, Äste und Zweige zu lagern, die dann von dort abgeholt werden, gelten als ungewöhnlich beschaffener Boden.





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Behinderung durch ungewöhnlich beschaffenen Boden

Eine Behinderung durch ungewöhnlich beschaffenen Boden und somit eine straflose Erleichterung liegt immer dann vor, wenn der Ball darauf liegt oder es berührt.  Ebenso wenn der Golfer darauf stehen müsste oder der Raum des beabsichtigten Schwunges beeinträchtigt würde.

Sonderregel auf dem Grün

Auf dem Grün gibt es eine Sonderregel, die besagt dass man auch dann eine Erleichterung bekommt, wenn sich der Ball auf dem Grün befindet und sich auf der Puttlinie ungewöhnlich beschaffener Boden befindet wie z.B. eine Pfütze. Dann habe ich auch das Recht auf straflose Erleichterung.

Befindet sich mein Ball, in einem Wasserhindernis und wäre jetzt ein Maulwurfshügel direkt am Ball, dann bekommt der Golfer leider keine straflose Erleichterung, denn die Golfregeln sind der Meinung – wenn sich der Ball in einem Wasserhindernis befindet, liegt er sowieso schlecht und dann hat der Golfer auch keine straflose Erleichterung von ungewöhnlich beschaffenen Boden zu erwarten.

Das Erleichterungsverfahren von ungewöhnlich beschaffenen Boden so wie bei zeitweiligen Wasser, ist dasselbe verfahren wie die straflose Erleichterung von einem unbeweglichen Hemmnis. Ich muss nämlich als erstes den nächstgelegenen Punkt der Erleichterung finden. Um diesen Punkt zu finden, muss ich mit dem Schläger Probeschwünge durchführen, mit dem ich auch voraussichtlich spielen würde.





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Das heißt ich nehme jetzt hier mein Gapwedge, weil ich kurz vor der Fahne bin kurz vor dem Grün, und teste, wo mich das Wasser weder im Raum des beabsichtigten Schwunges noch im Stand und in der Balllage behindert.

Eine Behinderung im Stand ist schon dann gegeben, wenn ich mich hinstelle und sich um den Fuß herum Wasser bildet. Dann ist bereits eine Behinderung gegeben. Haben ich meinen nächstgelegenen Punkt der Erleichterung gefunden, markiere ich mir diesen und von diesem Punkt darf ich dann wieder den Ball innerhalb von einer Schlägerlänge, aber nicht näher zur Fahne fallen lassen.  Zum Ausmessen dieser Schlägerlänge darf ich wieder den längsten Schläger nehmen den ich in der Tasche habe. In meinem Fall, der Driver.

Wie vorhin schon erwähnt, bekomme ich als Golfer auch dann eine straflose Erleichterung, wenn mein Ball auf dem Grün liegt und sich ungewöhnlich beschaffener Boden wie z.B. eine Pfütze direkt in meiner Puttlinie befindet. Dann darf ich also den Ball auch zum nächstgelegenen Punkt der Erleichterung legen. Ich muss ihn also nicht droppen!

Es kann allerdings sein, dass der nächstgelegene Punkt sich dann nicht mehr auf dem Grün befindet, sondern vielleicht auf dem Vorgrün oder sogar im Rough. Auch dort muss ich den Ball dann hinlegen.





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Szene im Golfspiel – Pfütze im Bunker

Stellen wir uns folgendes Szenario vor. Es gab einen starken Platzregen und es befindet sich jetzt eine Pfütze im Bunker. Dort ist das Verfahren genauso wie eben beschrieben.  Ich suche erst mal den nächstgelegenen Punkt der Erleichterung und von dort darf ich den Ball dann innerhalb einer Schlägerlänge nicht näher zur Fahne innerhalb des Bunkers fallen lassen. Ich darf ihn nicht außerhalb des Bunkers fallen lassen. Stellen wir uns vor der Regen war so ergiebig, dass der komplette Bunker Unterwasser ist. Dann habe ich nur die Möglichkeit den nächstgelegenen Punkt der größtmöglichen Erleichterung zu finden.

Was bedeutet das?

Wenn man Ball jetzt circa drei Zentimeter tief im Wasser liegt, dann muss ich den nächstgelegenen Punkt der größtmöglichen Erleichterung finden. Das wäre dann vielleicht ein Ort wo der Ball nur einen Zentimeter tief im Wasser Ist. Und muss mir den Ball dann von dort innerhalb einer Schlägerlänge fallen lassen. Wie gesagt auch hier innerhalb des Bunkers! Die einzige Möglichkeit aus dem Bunker heraus zu kommen wäre diese, dass ich dafür leider auch einen Strafschlag in Kauf nehme.  Da erlauben uns die Regeln, wie gesagt, den Ball innerhalb der Linie zwischen der Fahne und der Balllage und auf der Verlängerung dann außerhalb des Bunkers fallen zu lassen.

Dafür bekomme ich dann allerdings einen Strafschlag.





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Ausnahme

Nicht jedoch Auswurf oder Löcher von einem Wurm oder einem Insekt. Eine Behinderung durch ungewöhnlich beschaffenem Boden liegt immer dann vor, wenn der Ball darauf liegt oder es berührt, der Golfer darauf stehen müsste oder der Raum des beabsichtigten Schwunges beeinträchtigt ist.

Auf dem Grün gibt es eine Sonderregel. Wenn der Ball auf dem Grün liegt ist eine Behinderung schon gegeben, wenn sich der ungewöhnlich beschaffene Boden auf der Puttlinie befindet.

Dann hat der Golfer die Möglichkeit eine straflose Erleichterung zu nehmen und den Ball an den nächstgelegenen Punkt der Erleichterung zu legen. Er muss ihn nicht droppen.

Wenn der nächstgelegene Punkt der Erleichterung dann außerhalb des Grüns ist, also im Vorgrün oder im Semirough, dann darf er sich den Ball auch dort hinlegen.

Ist der ungewöhnlich beschaffene Boden im Gelände, also außerhalb des Grüns und der Ball liegt da drauf oder berührt es oder der Stand ist beeinträchtigt, dann muss der Golfer den nächstgelegenen Punkt der Erleichterung finden und den Ball dann dort innerhalb von einer Schlägerlänge, jedoch nicht näher zur Fahne fallen lassen.

Der Golfer bekommt keine straflose Erleichterung, wenn sich sein Ball im Wasserhindernis befindet und dort ungewöhnlich beschaffener Boden zum Beispiel ein Maulwurfshügel ist.

Da die Regeln der Meinung sind, dass wenn der Ball schon im Wasserhindernis liegt, der Golfer sowieso eine blöde Lage hat und er dann davon nicht auch noch eine straflose Erleichterung bekommt. Er bekommt jedoch auch eine straflose Erleichterung, wenn sich sein Ball in einem Bunker befindet.





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Auch dort hat der Golfer die Möglichkeit den Ball vom nächst gelegenen Punkt der Erleichterung innerhalb einer Schlägerlänge fallen zu lassen. Er muss dies allerdings innerhalb des Bunkers tun und kommt nicht aus dem Bunker heraus. Wenn jetzt komplett der Bunker Unterwasser steht, dann hat der Golfer die Möglichkeit den nächstgelegenen Punkt größtmöglicher Erleichterungen zu finden und muss dann dort von diesem Punkt auch wieder innerhalb von einer Schlägerlänge den Ball fallen lassen.

Wenn er das nicht tun möchte und unbedingt aus dem Bunker raus will, dann hat er auch die Möglichkeit den Ball außerhalb des Bunkers unter Hinzurechnung eines Strafschlags fallen zu lassen und zwar auf der Linie zwischen der Fahne und der Ballage und auf dieser Verlängerung so weit zurück zu gehen wie er möchte. Dies wie erwähnt, mit einem Strafschlag.

Nun wünsche ich euch ein schönes Spiel und wenig Putts.

Euer Silas

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